Wer nach dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) stellt, erhält nach der Prüfung den Führerausweis die ersten 3 Jahre nur provisorisch.

Während der Probezeit muss die obligatorische, zweitägige Weiterbildung besucht werden.

1.Kurstag  Möglichst in den ersten 6 Monaten
2.Kurstag  Vor Ablauf der 3-jährigen Probezeit

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die obligatorische Weiterbildung für unsere ehemaligen Fahrschüler zu organisieren. Unser Angebot soll höchsten qualitativen Ansprüchen genügen.

Anmeldungen und Info:  info@fahrschule-leuenberger.ch oder Tel 033 437 67 00

Hier erfahren Sie auch, an welchen Kursen ein Moderator unserer Fahrschule den Kurs leiten wird.


Auf der Homepage www.beowab.ch finden Sie alle notwendigen Angaben wie Kursdaten, Inhalte, Gesetzliches u.a.