Wer nach dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) stellt, erhält nach der Prüfung den Führerausweis die ersten 3 Jahre nur provisorisch. Während der Probezeit muss die obligatorische, zweitägige Weiterbildung besucht werden. | ||
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1.Kurstag Möglichst in den ersten 6 Monaten 2.Kurstag Vor Ablauf der 3-jährigen Probezeit Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die obligatorische Weiterbildung für unsere ehemaligen Fahrschüler zu organisieren. Unser Angebot soll höchsten qualitativen Ansprüchen genügen. Anmeldungen und Info: info@fahrschule-leuenberger.ch oder Tel 033 437 67 00 Hier erfahren Sie auch, an welchen Kursen ein Moderator unserer Fahrschule den Kurs leiten wird.
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